Standorte und Infos
An 12 Wertstoffinseln sind neben den Glas- und Altkleidercontainern eBoxen aufgestellt.
Montag bis Samstag 7-19 Uhr
Alle Standorte auf einem Blick
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Das ist die Regelung
Seit Juli 2016 sind Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Seit 1. Juli 2022 sind auch Vertreiber von z.B. Lebensmitteln oder Drogerieartikeln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (z.B. Supermärkte, Discounter) zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Die aufgeführten Vertreiber sind verpflichtet, kleine Altgeräte (bis zu 3 Stck.), deren Kantenlänge nicht größer ist als 25 Zentimeter (Bügeleisen) unentgeltlich zurückzunehmen (sog. 0:1 Rücknahme); bei Altgeräten mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter (Fernseher), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen (sog. 1:1 Rücknahme).
Seit 01.07.2026 gibt es eine Rücknahmeverpflichtung gilt für alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten (Vapes) und elektronische Tabakerhitzer im Sortiment führen oder innerhalb der letzten sechs Monate verkauft haben. Die Rückgabe ist kostenlos und es muss kein neues Produkt gekauft werden. Die Abgabe muss direkt in der Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe erfolgen. Die Verkaufsstelle muss im unmittelbaren Sichtbereich des Kunden über die Rücknahme informieren. Die Händler dürfen nicht auf andere Sammelstellen verweisen, um damit die eigene Annahme zu verweigern. Die Rücknahmepflicht gilt auch für Onlineshops.
Informieren Sie sich beim Händler, wo von ihm geschaffene Rückgabemöglichkeiten bestehen.
Wenn Sie sich ein Elektro- oder Elektronikgerät einer bestimmten Kategorie (größere Geräte) bei größeren Händlern bestellen und liefern lassen wollen, sind diese Händler verpflichtet, Sie nach Ihrem Interesse zur Rückgabe eines ähnlichen Altgerätes vor dem Abschluss des Kaufvertrages zu befragen, etwa durch eine Checkbox auf der Produktseite.
Diese Pflicht gilt u.a. für
- Wärmetauscher, etwa Kühlschränke oder Eismaschinen (Kategorie 1),
- Bildschirme, wie etwa Fernseher oder Laptops (Kategorie 2)
- und Großgeräte mit einer Kantenlänge größer als 50 cm wie Herde oder Fitnessgeräte (Kategorie 4).
Wenn Sie eine Mitnahme des Altgerätes angeben, muss ein ähnliches Altgerät dann bei Auslieferung abgeholt werden, also beispielsweise die alte Geschirrspülmaschine bei Lieferung der Neuen.
Info: Für erworbene E-Zigaretten (Vapes) und elektronische Tabakerhitze in Online-Shops gilt ebenfalls die Rücknahmepflicht.
Weitere Informationen und Quelle: Deutsche Umwelthilfe: Rücknahme alter Elektrogeräte
Haben Sie noch Fragen? 09281 7259-95 oder E-Mail