Elektronisches Nachweis­verfahren

Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest, Mineralfaser, teerhaltiger Straßenaufbruch) seit 01.04.2010 verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) durchzuführen. Abfallentsorger müssen elektronische Entsorgungsnachweise und Begleitscheine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Geltungsbereich

Wer ist zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet?

  • Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen

Nicht zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet sind:

  • Privathaushalte
  • Erzeuger, Beförderer und Entsorger von ungefährlichen Abfällen
  • Erzeuger von gefährlichen Abfällen bei Kleinmengen unter 2 Gewichtstonnen pro Jahr

Wie können Sie am eANV teilnehmen?

  • Jeder der Beteiligten (Abfallerzeuger, Transporteur, Entsorger) muss sich in seiner jeweiligen Rolle bei der zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS Abfall) registrieren. Dies kann entweder direkt bei der ZKS Abfall oder über verschiedene Internetportale (siehe unten) geschehen.
  • Die Eingabe, Versendung, Verwaltung und Registerführung der Entsorgungsnachweise und Begleitscheine wird in der Regel über ein Internetportal abgewickelt (Anbieter siehe unten). Die Eingabe und Versendung ist auch über das sog. Länder-eANV kostenfrei möglich. Das Länder-eANV bietet jedoch keine Stammdatenverwaltung und keine Registerführung und eignet sich im Wesentlichen nur für  Erzeuger von Kleinmengen gefährlicher Abfälle.
  • Die elektronische Signatur ist für Entsorger, Abfallerzeuger und Transporteure verpflichtend. Signaturkarten, Kartenleser und Software sind bei verschiedenen Anbietern erhältlich (siehe unten).

Anlieferung an das AbfallServicZentrum Silberberg

Anlieferer von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen am AbfallServicZentrum Silberberg müssen zwingend am eANV teilnehmen. Vor der Anlieferung ist die Beantragung eines elektronischen Entsorgungsnachweises nötig. Bei Anlieferungen muss vom Abfallerzeuger im Vorfeld ein elektronischer Begleitschein angelegt worden sein. 

Beratung

Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserer Abfallberatung.
Gewerbeabfallberatung, Herr Seifert
Tel. 09281/7259-95, E-Mail: info[at]azv-hof.de

wichtige Basisinfos zum elektronischen Nachweisverfahren

BMU-Flyer "Elektronisches Abfallnachweisverfahren" 
Kurzfassung des BMU-Leitfadens zur Einführung des Elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) 
Leitfaden zur Einführung des Elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) für KMU  

Anbieter von Signaturkarten, Kartenlesern und Signatursoftware

Eine Auflistung von Anbietern, die durch die Bundesnetzagentur die Qualifikation zur Ausstellung qualifizierter elektronischer Zertifikate erhalten haben finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de

Anbieter von Internetportalen für das elektronische Nachweisverfahren

www.zedal.de
www.eanv-portal.de
www.modawi.de

Wichtige Internetadressen

www.zks-abfall.de  Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS)
www.bmu.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
www.lfu.bayern.de Bayerisches Landesamt für Umwelt
www.gsb-mbh.de gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH - gute Hinweise zum eANV

Häufig gestellte Fragen

www.zks-abfall.de FAQ bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder)
www.gsb-mbh.de  Aktuelles & Wissenswertes bei der gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH

Hinweis

Die Sammlung an Informationen und die Auflistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Haben Sie noch Fragen? 09281 7259-95 oder