Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest, Mineralfaser, teerhaltiger Straßenaufbruch) seit 01.04.2010 verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) durchzuführen. Abfallentsorger müssen elektronische Entsorgungsnachweise und Begleitscheine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Wer ist zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet?
Nicht zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet sind:
Anlieferer von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen am AbfallServicZentrum Silberberg müssen zwingend am eANV teilnehmen. Vor der Anlieferung ist die Beantragung eines elektronischen Entsorgungsnachweises nötig. Bei Anlieferungen muss vom Abfallerzeuger im Vorfeld ein elektronischer Begleitschein angelegt worden sein.
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Gewerbeabfallberatung, Herr Seifert
Tel. 09281/7259-95, E-Mail: info[at]azv-hof.de
BMU-Flyer "Elektronisches Abfallnachweisverfahren"
Kurzfassung des BMU-Leitfadens zur Einführung des Elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV)
Leitfaden zur Einführung des Elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) für KMU
Eine Auflistung von Anbietern, die durch die Bundesnetzagentur die Qualifikation zur Ausstellung qualifizierter elektronischer Zertifikate erhalten haben finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de
www.zedal.de
www.eanv-portal.de
www.modawi.de
www.zks-abfall.de Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS)
www.bmu.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
www.lfu.bayern.de Bayerisches Landesamt für Umwelt
www.gsb.bayern gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH - gute Hinweise zum eANV
www.gsb.bayern Aktuelles & Wissenswertes bei der gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH
Die Sammlung an Informationen und die Auflistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
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