Bauschutt fällt im Gewerbe sowohl in kleineren Mengen als auch als Massenabfall an. Bei großen Abbrüchen wird der Bauschutt oft an Ort und Stelle geschreddert und teilweise wieder eingebaut. Bei Handwerkern fällt beim Schlitzeklopfen, Fliesenlegen oder bei Renovierungsarbeit dagegen oft nur ein paar Eimer oder ein paar Kubikmeter an. Hier sind eher ortsnahe, schnelle und günstige Entsorgungsmöglichkeiten gefragt.
Bauschutt bürgt stehts die Gefahr einer Kontamination, sei es durch ausgelaufene Flüssigkeiten und Betriebsstoffe oder durch Vermischung mit anderen gefährlichen Materialien. Kontaminierter Bauschutt bedarf daher einer gesonderten Entsorgung. Hinweise hierzu finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter der Rubrik Abfall.
Am AbfallServiceZentrum Silberberg können Sie unkontaminierten Bauschutt gegen Gebühr abgeben. Bei größeren Mengen ist eine vorherige Absprache notwendig.
Am AbfallServiceZentrum werden auch sonstige Abfälle von der Baustelle, wie kontaminierter Bauschutt, kontaminiertes Erdreich, Rigips, Mineralwolle, teerhaltiger Straßenaufbruch, brennbare Baustellenabfälle und Wertstoffe angenommen.
Ziegelbruch, Betonbruch, Natursteinbruch, Fliesen, ausgehärteter Zement, Toilettenschüsseln, Waschbecken (ohne Armaturen), Porzellan, Keramik, Steine aus dem Garten, Ton-Blumentöpfe, Pflastersteine (Beton, Granit), Gartensäulen, Gartenplatten, Steinzeug, Granitplatten
Gasbetonsteine, asbesthaltige Platten u. Blumentröge, Teer und Asphalt, Rigips- u. Heraklitplatten, Calciumsilikatplatten, Bitumenestrich, Kernsteine von Nachtspeicheröfen, Asche u. Koksasche, Fehlbodenfüllungen, Erdaushub
Verpackungen (z. B. Säcke) müssen entfernt werden
Der Bauschutt muss frei von Dachpappe, Kabelresten, Tapetenresten und sonstigen Verunreinigungen sein.
Rigips, Ytong und Gasbetonsteine gehören nicht zum normalen Bauschutt. Rigips wird am AbfallServiceZentrum als gesonderte Fraktion angenommen. Ytong, Gasbetonsteine oder auch Gemische aus Ziegel, Fliesen, Ytong und Rigips werden am ASZ als „Bauschutt bis DK I“ angenommen. Siehe auch Gebührenliste
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