Eine Verkaufsverpackung unterstützt die Haltbarkeit einer Ware und dient ihrem Schutz auf dem Weg vom Handel bis zum Endverbraucher. Darüber hinaus kann eine Verpackung durch ihre räumliche oder farbliche Gestaltung und als Trägerin informierender Aufschriften und Bilder zusätzliche Dienste leisten.
Im Jahr 2018 wurden in Deutschland ca. 8,8 Mio. Tonnen Verkaufsverpackungen verbraucht. Ca. 8,3 Mio. Tonnen wurden verwertet. Das Entspricht einer Verwertungsquote von 94,5 %
Verpackungen werden aus unterschiedlichen Materialien hergestellt.
Beispiele:
Um den immer größer werdenden Anfall an Verkausverpackungen einzudämmen, wurden Angang der 1990er Jahre die Hersteller/Inverkehrbringer gesetzlich aufgefordert (Verpackungsverordnung -VerpackV-), u.a. Verkaufspackungen zurückzunehmen und zu recyceln (verwerten).
Da nicht jeder Hersteller in der Lage ist, seine Verpackungen flächendeckend über den Handel einzusammeln/zurückzunehmen, wurden sogenannte "Duale Systeme" installiert.
Mit Hilfe der Entsorgungswirtschaft und in Abstimmung mit den Kommunen wurde die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen bundesweit aufgebaut.
Als bekanntestes und erstes ist das "Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH" zu nennen.
Weitere folgten im Laufe der Jahre: BellandVision GmbH, EKO-PUNKT GmbH & CO. KG, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Landbell AG für Rückhol-Systeme, Noventitz Dual GmbH, PreZero Dual GmbH, Reclay Systems GmbH, Veolia Umweltservice, Dual GmbH, Zentek GmbH & Co. KG.
Beispiele für Sammeleinrichtungen in Deutschland:
Zum 1. Januar 2019 wurde die Verpackungsverordnung vom Verpackungsgesetz abgelöst.
Die Gelbe Tonne wird zum 1.1.2024 im Hofer Land eingeführt. Informationen hierzu finden Sie unter Gelbe Tonne im Hofer Land.
Bei allen 10 Wertstoffhöfen in Stadt und Landkreis Hof können u.a. Verkaufsverpackungen angeliefert werden.
Folgende Fraktionen können getrennt voneinander in den jeweiligen Container eingeworfen werden:
>> Info zu Wertstoffhöfen
An allen 18 Standorten des Wertstoffmobils werden analog zu den Wertstoffhöfen Verkaufsverpackungen angenommen.
>> Info zu Wertstoffmobilen
Über 250 Wertstoffinselstandorte stehen im Hofer Land zur Verfügung.
An den Inseln befinden sich Container für Glas und Leichtverpackungen (Kunststoffverpackungen, Getränkekartons, Aluverpackungen, Dosen, Styroporverpackungen)
>> Info zu Wertstoffinseln
Im Eingangsbereich einiger Einkaufsmärkte befinden sich Sammelstationen für Verkaufsverpackungen.
Für alle bei den Dualen Systemen lizensierten Verpackungen sind vom Gesetzgeber Verwertungsquoten festgelegt (gültig seit 2019):
Beispiele:
Generell ist zwischen Einwegpfand- und Mehrwegpfand-Systemen zu unterscheiden. Bei Mehrwegpfand-Systemen wird die Flasche wiederbefüllt, Einwegpfand hingegen fällt gewöhnlich auf Einwegverpackungen wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen an, welche meist stofflich verwertet werden.
Das Pfand auf Mehrwegflaschen samt Kasten (z.B. Bier, Wasser) hat eine lange Tradition.
Das Pfand beträgt zwischen 8 und 15 Cent.
Die Flaschen gelangen nach Verbrauch des Inhaltes zum Hersteller oder Abfüller zurück und werden erneut befüllt.
Kunststoffflaschen werden im Durchschnitt 20-mal, Glasflaschen 50-mal in Umlauf gebracht. Nach Verschleiß werden Glas oder Kunststoff dem Recycling zugeführt.
Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der Bundesregierung erlassen wurde.
Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 % gesunken war, wurde das Einwegpfand zum 1. Januar 2003 eingeführt. Betroffen waren Bier (inklusive Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke. Die entsprechenden Verordnungen wurden mehrmals novelliert.
Aktuell:
Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig (z.B. Saftflaschen). Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen (z.B. Proseccodosen) sind ab 2022 ausnahmslos pfandpflichtig. Bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei abverkauft werden. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese verwertet werden können. Es lassen sich neue Flaschen oder etwa Textilien hergestellen. (Quelle: www.bundesregierung.de)
Die grundsätzliche Bepfandung einer Getränkeflasche/-dose bedeutet nicht automatisch, dass diese besonders umweltfreundlich ist oder wiederbefüllt wird.
Beträgt das Flaschen-/Dosenpfand 25 Cent, ist die Flasche ein Einweggebinde und wird somit nach einmaligen Gebrauch zum Abfall.
I.d.R. werden diese Verpackungen jedoch recycelt.
Eine Mehrwegflasche ist i.d.R. die umweltfreundlichere Wahl. Noch besser kauft man regionale Produkte. Dann sind die Transportwege kurz und die Ökobilanz verbessert sich.
Abfälle vermeiden ist eigentlich ganz einfach. Bei Einkauf, Brotzeit oder Freizeit ist es immer möglich, die ein oder andere Verpackung einzusparen:
- offene Waren bevorzugen (z.B. Obst)
- Mehrweggemüsenetze statt Plastiktüten verwenden
- Brotzeitdose verwenden
- Mehrwegflaschen verwenden
- Mehrweg Coffee to go-Becher bevorzugen
- Mehrweggeschirr verwenden (Party, Sommerfest)
Weitere Beispiele und Informationen zum Thema Abfallvermeidung finden sich hier.
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