Gartenabfall

Kompost­plätze

Alle Bürger aus der Stadt und dem Landkreis Hof können haushaltsübliche Mengen an Garten- und Grüngutabfällen jederzeit kostenlos an einen der zehn Kompostplätze anliefern.

Mehr erfahren Sie unter dem Menüpunkt Sammeleinrichtungen/Kompostplätze.

Grünschnitt­abfuhr (Stadt Hof)

Der besondere Service der Stadt Hof.

Grünschnittabfuhr in der Stadt Hof

  • Die Abfuhr bestellen Sie unter der Rufnummer 09281 / 815-1721 (Mo-Do 7 - 16 Uhr, Fr 7 - 12 Uhr) oder über die Homepage der Stadt Hof.
  • Der Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
  • Die Gebühr beträgt pro Abholung 30,- €.

Was wird mitgenommen?

  • Äste, Zweige, Strauchwerk, holziges Material bis 10 cm Durchmesser und einer Länge von max. 2 m
  • Pflanzenrückstände aus Blumenbeeten, Rabatten und Balkonkästen
  • Laub, Grasschnitt
  • abgestorbene Pflanzen und Pflanzenteile

Bitte beachten Sie

  • Das abzufahrende Material muss im Hinblick auf die Kompostierung sauber sein.
  • Die Anfahrt mit dem LKW an die Lagerstelle muss gewährleistet sein.
  • Die Garten- und Grüngutabfälle werden nur dann mitgenommen, wenn Sie am Abfuhrtag selbst anwesend sind oder eine von Ihnen beauftragte Person.
  • Die Gebühr wird vor Ort bar abgerechnet. Sie können Geld sparen, wenn Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammenschließen und gemeinsam die Abholung beantragen.

Biotonne

Ihre Bioabfälle werden zu Strom, Wärme und Dünger.

In die Biotonne können Sie auch Gartenabfälle einwerfen.

Mehr erfahren Sie unter dem Menüpunkt Sammelsysteme/Biotonne.

Wertstoffhöfe und -mobile

An den Wertstoffhöfen und am Wertstoffmobil können Sie Ihre Grüngut- und Gartenabfälle abgeben.

Am Wertstoffmobil besteht während der Wintermonate eine eingeschränkte Abgabemöglichkeit.

Größer Mengen entsorgen Sie bequemer an den 10 Kompostplätzen im Verbandsgebiet.

Was wird angenommen?

siehe Kompostplätze

 

 

Förderung Eigen­kompostierung

Wir fördern Sie.

Der AZV fördert die Eigenkompostierung mit einem Anschaffungszuschuss von bis zu 25,- €.

Voraussetzungen

  • Privatperson
  • Wohnsitz in Stadt und Landkreis Hof
  • Aufstellort in Stadt und Landkreis Hof
  • Gefördert werden keine Komposter aus Neukunststoff.

Der Zuschuss beträgt 50% vom Kaufpreis, maximal 25,- €.

Zuschussantrag Komposter

Download

Online-Formular

Tipp

Infos zum Kompostieren finden Sie in der Kompostfibel und in einem Leihfilm, die Sie beide kostenlos über unseren Bestellservice erhalten.

Download Kompostfibel

Haben Sie noch Fragen? 09281 7259-95 oder